Zu Beginn seines Studiums tritt der junge Student an seinem Hochschulort in eine Burschenschaft seiner Wahl ein. Hier trifft er auf Bundesbrüder aller Fakultäten. Mit dem Eintritt beginnt eine Art Probezeit, während der der Neuling (Fuchs) von den älteren Bundesbrüdern in das vielfältig gestaltete Gemeinschaftsleben seines Bundes eingeführt wird.
Alle das Bundesleben betreffenden Entscheidungen werden auf den Mitgliederveranstaltungen (Konventen) nach demokratischen Grundsätzen getroffen. Nach bestandener Prüfung wird der Fuchs zum Burschen ernannt und damit Vollmitglied seines Bundes. Füchse und Burschen bilden die Aktivitas, die durch freiwillige Übernahme von Pflichten und Verantwortung ihr Bundesleben - meist auf einem eigenen Haus - eigenverantwortlich gestaltet. Nach einigen Semestern endet die Aktivenzeit und der Bursche wird als Inaktiver bezeichnet. In dieser Zeit ist er von den meisten Verpflichtungen gegenüber seinem Bund freigestellt, damit er sich vorwiegend seinem Studium widmen kann. Nach bestandenem Examen oder Eintritt in das Berufsleben wird der Inaktive Alter Herr. Getreu dem Lebensbundprinzip bleibt er sein ganzes Leben lang Mitglied seiner Burschenschaft.
An seinem späteren Wohnort soll der Alte Herr in die nächstgelegene Vereinigung Alter Burschenschafter (VAB) eintreten. Der VAB gehören Alte Herren von Burschenschaften aus allen Hochschulorten an, die sich auch weiterhin dem burschenschaftlichen Geist und ihrem Bund verpflichtet fühlen. Das zwanglose Gespräch, kulturelle und politische sowie gesellige Veranstaltungen dienen der Pflege des burschenschaftlichen Gedankengutes und des Brauchtums.